Selbstzahler – Privatsprechstunde auch für gesetzlich Versicherte
Individuelle HNO-Medizin – unabhängig von Ihrer Krankenversicherung
In der HNO-Praxis Dr. Heinritz haben neben privat versicherten Patienten auch gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch eine privatärztliche Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Damit bieten wir Ihnen eine zusätzliche Möglichkeit, unsere fachärztlichen Leistungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde unabhängig vom gewählten Krankenversicherungstarif zu nutzen.
Warum eine Privatsprechstunde?
Die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Krankenversicherung. Diese gewährleistet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf.
Eine privatärztliche Sprechstunde kann eine Alternative für Patienten sein, die sich bewusst für eine Behandlung auf eigene Rechnung entscheiden oder bestimmte zusätzliche ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Dabei stehen eine persönliche Beratung, die sorgfältige Abklärung Ihrer Beschwerden und eine individuell abgestimmte Behandlung im Mittelpunkt.
Die Privatsprechstunde ergänzt unser reguläres Versorgungsangebot. Selbstverständlich bleibt Ihr Anspruch auf die medizinisch notwendigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung davon unberührt.
Ihre Möglichkeiten als Selbstzahler
• Individuelle Beratung: Wir nehmen uns im Rahmen des vereinbarten Termins Zeit, Ihre Beschwerden und medizinischen Fragen zu besprechen.
• Zusätzliche Terminmöglichkeiten: Privatärztliche Termine können im Rahmen der verfügbaren Sprechstundenkapazitäten vereinbart werden.
• Transparente Kosten: Sie erhalten vor der Behandlung Informationen über die voraussichtlich entstehenden Gebühren.
• Freiwillige Entscheidung: Sie entscheiden selbst, ob Sie eine privatärztliche Behandlung auf eigene Kosten wünschen.
Können gesetzlich Versicherte die Privatsprechstunde nutzen?
Ja. Auch als gesetzlich versicherter Patient können Sie eine privatärztliche Behandlung als Selbstzahler vereinbaren.
Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist dafür nicht erforderlich.
Wenn Sie sich ausdrücklich für eine privatärztliche Behandlung entscheiden, werden die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. Ihre Entscheidung zur Behandlung auf eigene Rechnung wird schriftlich festgehalten.
Die Inanspruchnahme unserer Privatsprechstunde ist selbstverständlich freiwillig.
Was kostet eine Behandlung als Selbstzahler?
Für eine Erstkonsultation in unserer HNO-Privatsprechstunde ist mit Kosten von etwa 96 Euro zu rechnen.
Sollten weitere Untersuchungen oder Behandlungen erforderlich sein, können zusätzliche Kosten entstehen. Über diese informieren wir Sie im Voraus.
Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
Bei einer freiwillig vereinbarten privatärztlichen Selbstzahlerbehandlung müssen gesetzlich Versicherte die Behandlungskosten grundsätzlich selbst tragen.
Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht automatisch vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte das Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 SGB V wählen. Hierfür gelten besondere Regelungen, die vor der Behandlung mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären sind.
Ihre Gesundheit. Ihre Entscheidung.
Unser Anliegen ist eine fachlich fundierte, persönliche und vertrauensvolle medizinische Betreuung.
Mit unserer Selbstzahlersprechstunde bieten wir Ihnen eine zusätzliche Möglichkeit, unsere HNO-fachärztlichen Leistungen auf privatärztlicher Basis in Anspruch zu nehmen.
Sie möchten einen Termin als Selbstzahler vereinbaren?
Unser Praxisteam informiert Sie gerne über die verfügbaren Termine, den Ablauf und die voraussichtlichen Behandlungskosten.
HNO-Praxis Dr. Heinritz
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.